Wachstumschancengesetz: Neue Anreize für Investitionen in den Wohnungsbau

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Das Wachstumschancengesetz bringt frischen Wind in den Immobilienmarkt und motiviert Investoren mit neuen steuerlichen Anreizen. Insbesondere für den Wohnungsbau wurden verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten beschlossen, die den Einstieg in das Marktsegment noch attraktiver machen.

Investitionen, die sich schnell refinanzieren

Eine der herausragenden Neuerungen ist die Einführung der degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude. Dieser Schritt zielt darauf ab, Investitionen schneller zu refinanzieren und somit die Rentabilität von Immobilienprojekten zu steigern. Mit der degressiven AfA können Investoren im ersten Jahr 5 % der Investitionskosten steuerlich geltend machen, gefolgt von weiteren 5 % des Restwerts in den folgenden Jahren. Ein Wechsel zur linearen AfA ist ebenfalls möglich, was zusätzliche Flexibilität bietet.

Degressive AfA kurz erklärt:

      • Gilt ausschließlich für neu gebaute oder erworbene Wohngebäude und Wohnungen
      • Im ersten Jahr können 5 % der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden, gefolgt von jeweils 5 % des Restwerts in den folgenden Jahren
      • Möglichkeit eines jederzeitigen Wechsels zur linearen AfA
      • Bauanfang zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.9.2029 erforderlich
      • Angezeigter Baubeginn statt Bauantrag als entscheidendes Kriterium
      • Kann mit Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau kombiniert werden, was zusätzliche Anreize schafft
      • Bietet Investoren eine attraktive Möglichkeit zur schnelleren Refinanzierung von Investitionen und zur Maximierung ihrer steuerlichen Vorteile

Beispielrechnung: maximierte Steuervorteile durch degressive AfA

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Attraktivität dieser Regelung: Bei Investitionskosten von 300.000 Euro bedeutet dies im ersten Jahr einen Steuervorteil von 6.300 € bei einem persönlichen Steuersatz von 42 %. 
Im Vergleich dazu würden Investoren bei Anwendung der bisherigen linearen AfA lediglich einen Steuervorteil von 3.780 € erzielen.

Investieren mit doppeltem Gewinn: Degressive AfA und Sonderabschreibung

Die Kombination der degressiven AfA mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau eröffnet zusätzliche Perspektiven. Mit verlängerten Anwendungszeiträumen und erhöhten Baukostenobergrenzen bietet das Gesetz eine attraktive Perspektive für erfolgreiche Immobilieninvestitionen.

Sonder-AfA kurz erklärt:

      • Bauanträge nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 ODER
      • Nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029 (vorher 1.1.2027)
      • Neue Wohnungen müssen durch diese Maßnahmen entstehen (§ 7b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG)
      • Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 5.200 € pro Quadratmeter Wohnfläche
      • Bemessungsgrundlage maximal 4.000 € pro Quadratmeter Wohnfläche
      • Sonderabschreibung von jährlich 5 % für Gebäude mit EH40 plus Nachhaltigkeitssiegel QNG über vier Jahre
      • Kombination mit degressiver AfA für neue Wohngebäude möglich
      • Nicht anwendbar auf Schaffung von Wohnraum in Bestandsgebäuden oder privat genutztem Wohneigentum

Jetzt investieren: Entdecken Sie Ihre Chancen im Immobilienmarkt

Für Investoren ist jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen, in den Wohnungsbau zu investieren. Das Wachstumschancengesetz schafft eine günstige Rahmenbedingung für Investitionen in den Immobilienmarkt und verspricht attraktive Renditen für kluge Investoren, die den richtigen Zeitpunkt für ihren Einstieg nutzen möchten.

Zu unserem Immobilienangebot zählen auch lukrative Kapitalanlage-Immobilien, wie zum Beispiel das VITAL QUARTIER MUCH. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen sich beraten, wie Sie sich jetzt alle Vorteile der neuen degressiven AfA sichern können.

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