Objektbeschreibung
Baugrundstück in Alfter – gute Ausgangslage für Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus
Zum Verkauf steht ein unbebautes Baugrundstück in Alfter, Rhein-Sieg-Kreis, mit einer Größe von ca. 438 m². Das Grundstück ist erschlossen. Für dieses Grundstück liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan der Gemeinde Alfter vor, der die bauliche Nutzung verbindlich regelt: festgesetzt sind ein Allgemeines Wohngebiet (WA), ein Vollgeschoss (I), offene Bauweise sowie eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,6. Für die Dachform sind Sattel- oder Walmdächer mit einer Dachneigung von 30° bis 45° vorgesehen.
Auf Grundlage dieser Festsetzungen ergibt sich rechnerisch eine zulässige bebaute Fläche im Erdgeschoss von ca. 131,4 m² (438 m² × GRZ 0,3) sowie eine zulässige Geschossfläche von ca. 262,8 m² (438 m² × GFZ 0,6). Unter Berücksichtigung von Mauerwerk, Treppenraum und Fluren ergibt sich daraus eine realistisch nutzbare Wohnfläche von ca. 190 m², aufgeteilt auf ca. 110 m² im Erdgeschoss und ca. 80 m² im Dachgeschoss. Der Bebauungsplan lässt die Errichtung von bis zu zwei Wohneinheiten zu, sodass sich das Grundstück sowohl für ein Einfamilienhaus als auch für ein Zweifamilien- bzw. Doppelhaus eignet. Die bebaubare Tiefe beträgt ca. 15 Meter. Stellplätze können wahlweise rechts oder links des Gebäudes auf dem Grundstück errichtet werden.
Alfter liegt rund 6 km westlich von Bonn im Rhein-Sieg-Kreis und ist über die Stadtbahnlinie 18 (Bonn–Köln), unter anderem mit der Haltestelle „Alfter / Alanus Hochschule", an Bonn und den Kölner Raum angebunden. Ergänzend verkehren Buslinien im Gemeindegebiet. Die Gemeinde verfügt über mehrere Kindergärten, Grundschulen, weiterführende Schulen sowie hausärztliche Versorgung im Gemeindegebiet.
Alle Angaben zum Bebauungsplan beruhen auf den derzeit rechtskräftigen Festsetzungen der Gemeinde Alfter. Verbindliche und abschließende Auskünfte zu Bebaubarkeit, Festsetzungen und etwaigen Auflagen erteilt ausschließlich das zuständige Bauamt der Gemeinde Alfter; die genannten Flächen- und Wohnflächenwerte sind überschlägige Berechnungen zur Orientierung und ersetzen keine konkrete Bauplanung durch einen Architekten oder Bauingenieur. Diese Unterlage dient ausschließlich der unverbindlichen Information und Vermarktung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr, Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten.