Objektbeschreibung
Die zur Vermietung stehende Gewerbeeinheit befindet sich im Hochparterre eines ansprechenden Wohn- und Geschäftshauses mit repräsentativer Jugendstilfassade. Das Baujahr wird aufgrund der ausgeführten Kellergewölbe sowie der architektonischen Gestaltung auf etwa 1910 geschätzt und verleiht dem Gebäude einen besonderen historischen Charme.
Die Einheit verfügt über eine Gesamtfläche von ca. 50 m² und wurde in den vergangenen 20 Jahren als Friseursalon genutzt, zuvor auch als Sonnenstudio und Handarbeitsgeschäft. Eine Fortführung als Friseurbetrieb ist grundsätzlich möglich; das vorhandene Inventar kann nach Absprache übernommen werden. Sämtliche für den Betrieb erforderlichen technischen Anpassungen – insbesondere die im Keller installierten Wasserspeichertanks sowie die entsprechenden Zu- und Ableitungen – wurden durch den derzeitigen gewerblichen Mieter auf eigene Kosten vorgenommen und zuletzt im Jahr 2024 erneuert. Für diese Einbauten besteht vertraglich grundsätzlich eine Rückbauverpflichtung; doch kann die konkrete Handhabung hierzu detailliert abgestimmt werden.
Unabhängig von der bisherigen Nutzung eignet sich die Einheit auch für andere gewerbliche Konzepte, etwa als Nagelstudio, kleines Café, Laden z.B. Wolle, Büro- oder Dienstleistungsfläche, sofern die jeweilige Nutzung genehmigungsfähig ist.
Das Lokal verfügt über zwei Zugänge: einen straßenseitigen Kundeneingang sowie einen weiteren Zugang über den Hausflur des Wohngebäudes. Über den Haupteingang betreten Kunden zunächst einen Garderobenbereich, von dem aus das freundlich und hell gestaltete Ladenlokal erschlossen wird. Hinter dem Tresen befindet sich ein zusätzlicher, offen gestalteter Raum, der flexibel genutzt werden kann. Ergänzt wird die Fläche durch eine Teeküche sowie eine kleine Gästetoilette, die über den rückwärtigen Flur erreichbar ist. Ein großzügiges Schaufenster sorgt für gute Sichtbarkeit und natürliche Belichtung.
Die Beheizung der Einheit erfolgt über eine Gas-Etagenheizung. Der Gasliefervertrag wird direkt vom Mieter mit dem jeweiligen Versorgungsunternehmen abgeschlossen, sodass keine Heizkostenabrechnung über den Vermieter erfolgt. Eine Option zur Umsatzsteuer besteht.
Die Gewerbeeinheit liegt in einem beliebten und lebendigen Stadtteil mit vielfältiger umliegender gewerblicher Nutzung. Die gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr gewährleistet eine komfortable Erreichbarkeit und bietet sowohl für Kunden als auch für Mitarbeiter attraktive Rahmenbedingungen.